Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung beschreibt die zeitweise Überlassung von Arbeitnehmern durch ein Unternehmen (Verleiher) an ein anderes Unternehmen (Entleiher). Der Verleiher stellt hierbei seine Mitarbeiter dem Entleiher zur Verfügung, der diese im eigenen Betrieb einsetzt, ohne dass ein direktes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Entleiher entsteht.

In Deutschland ist die Arbeitnehmerüberlassung durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, das für Verleiherunternehmen spezielle gesetzliche Anforderungen und Pflichten vorsieht. Dazu zählen unter anderem die Pflicht zur behördlichen Erlaubnis, Dokumentationsanforderungen sowie die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Das AÜG dient dem Schutz der überlassenen Arbeitnehmer, stellt aber zugleich Personaldienstleister vor umfangreiche Compliance-Anforderungen. Ein fundiertes rechtliches Wissen ist daher entscheidend, um Verstöße zu vermeiden und rechtskonform zu arbeiten.

Rechtliche Anforderungen

Die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorschriften. Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter auch Bußgelder und strafrechtliche Folgen. Die wichtigsten Anforderungen umfassen:

  • Erlaubnispflicht: Für die Überlassung von Arbeitnehmern ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit erteilt und muss regelmäßig verlängert werden. Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung oder Missachtung gesetzlicher Vorgaben drohen empfindliche Bußgelder. Zudem können Verstöße im schlimmsten Fall den Verlust der Erlaubnis bedeuten.
  • Höchstüberlassungsdauer: Arbeitnehmer dürfen in der Regel maximal 18 Monate an dasselbe Entleihunternehmen überlassen werden. Diese Höchstüberlassungsdauer ist zwingend einzuhalten, um die Scheinselbstständigkeit zu vermeiden und die Übernahme von Verantwortung durch den Entleiher abzusichern.
  • Gleichbehandlungsgrundsatz und Equal Pay: Verleiher sind verpflichtet, den Grundsatz der Gleichbehandlung (Equal Treatment) sowie die gleiche Entlohnung (Equal Pay) nach spätestens neun Monaten sicherzustellen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass überlassene Arbeitnehmer im Vergleich zu den Stammmitarbeitern keine Nachteile haben.
  • Dokumentationspflichten: Personaldienstleister müssen alle Überlassungsverträge und Absprachen sorgfältig dokumentieren und jederzeit nachweisen können. Diese Dokumentationen werden bei Prüfungen durch die Agentur für Arbeit kontrolliert.


Bei drohenden Sanktionen ist eine rechtzeitige Beratung entscheidend, um das finanzielle und rechtliche Risiko für Ihr Unternehmen zu minimieren.

Rechtsrisiken in der Arbeitnehmerüberlassung

Personaldienstleister stehen oft vor komplexen rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen. Zu den häufigsten Problemfeldern zählen:

  • Compliance und Dokumentation: Die Anforderungen an die Dokumentation von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen und Überlassungszeiträumen sind hoch. Eine lückenlose und korrekte Dokumentation ist entscheidend, um bei behördlichen Prüfungen rechtliche Sicherheit zu haben.
  • Einhaltung des Equal Pay-Grundsatzes: Der Grundsatz der gleichen Entlohnung nach spätestens neun Monaten führt oft zu Unsicherheiten, insbesondere wenn die Stammbelegschaft Prämien oder Bonuszahlungen erhält. Hier gilt es, klare Regelungen zu treffen und die Zahlungsgleichheit zu dokumentieren.
  • Risiko der Scheinselbstständigkeit: Überschreitet die Überlassung die gesetzlichen Höchstgrenzen oder fehlen bestimmte Vereinbarungen im Vertrag, besteht das Risiko, dass die Arbeitsverhältnisse als Scheinselbstständigkeit eingestuft werden. Die Konsequenzen sind arbeitsrechtliche Ansprüche der überlassenen Arbeitnehmer und strafrechtliche Folgen für das Verleiherunternehmen.


Durch meine rechtliche Beratung helfe ich Ihnen, diese Risiken zu erkennen und wirksam zu minimieren.

Leistungsumfang

Mit meiner Ausrichtung auf das Arbeitsrecht biete ich Personaldienstleistern ein umfassendes Beratungsangebot, das sich den spezifischen Anforderungen der Arbeitnehmerüberlassung widmet. Zu meinen Leistungen zählen unter anderem:

  • Beratung und Prüfung von Überlassungsverträgen: Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung Ihrer Verträge, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Ihre Risiken zu minimieren.
  • Unterstützung bei der Erlaubniseinholung und -verlängerung: Die Erlaubniserteilung durch die Agentur für Arbeit erfordert eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben. Ich berate Sie bei allen Fragen rund um den Erlaubnisprozess und sorge dafür, dass Ihre Dokumentation den Anforderungen entspricht.
  • Compliance-Beratung und -Schulungen: Eine regelmäßige Schulung Ihrer Mitarbeiter und eine Überprüfung der internen Prozesse sind entscheidend, um immer auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung zu bleiben. Ich biete maßgeschneiderte Schulungen und Compliance-Checks für Ihr Unternehmen an.
  • Begleitung bei behördlichen Prüfungen: Bei Prüfungen der Agentur für Arbeit oder des Zolls (z.B. in Bezug auf Mindestlohnbestimmungen) stehe ich Ihnen zur Seite und unterstütze Sie bei der Bereitstellung der erforderlichen Dokumente und bei Verhandlungen.
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten: Bei dem Verdacht eines Verstoßes sieht sich der Verleiher schnell behördlichen Untersuchungen, Anhörungen, Bußgeldern, aber auch dem drohenden Entzug der Erlaubnis ausgesetzt. Ich unterstütze Sie dabei, negative Entscheidungen der Behörde abzuwenden und setze Ihr Recht ggf. auch gerichtlich durch.
  • Vertretung gegenüber Vertragspartnern: Bei angeblichen Gesetzesverstößen erheben auch Vertragspartner Ansprüche gegen den Verleiher. Das können Entleiher aber auch Arbeitnehmer sein. Gerne vertrete ich Sie auch hier außergerichtlich und gerichtlich.
  • Vertretung in Strafverfahren: Bei schwerwiegenden Verstößen kommen auch strafrechtliche Konsequenzen in Betracht. Auch hier vertrete ich Sie bereits im außergerichtlichen Ermittlungsverfahren und ggf. im gerichtlichen Verfahren.

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